Ihr seid als hauptberuflich oder ehrenamtlich in der sportlichen Jugendarbeit tätig? Dann könnt ihr euch jetzt priorisiert impfen lassen. Denn zur Priogruppe 3, die sich seit 23. April für Impfungen registrieren lassen kann, zählen "Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe beschäftigt sind und nicht bereits durch Priorisierungsgruppe 2 erfasst sind. Personen, die im Rahmen der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) arbeiten, werden von § 4 Abs. 1 Nr. 8 Corona-Impfverordnung des Bundes (Priorisierungsgruppe 3: Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe) erfasst." Darunter fallen auch die Angebote im Jugendsport in den hessischen Sportvereinen. Mehr unter: https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/?fbclid=IwAR1UUAg31puQSpggZ9THveKUn5zdfYGsUDMh75R0Hi7OU0c1f_mtQTLTXTI#c6499

2021 05 07 CoronaImpfung

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