B E N U T Z U N G S O R D N U N G / H A U S O R D N U N G


Gültig ab 01.09.2012

  1. Das TV-Heim steht in erster Linie den Abteilungen des TV 1908 Aßlar zur Verfügung. Alle Veranstaltungen sind in den ausgehängten Terminplan mit Namensnennung des Verantwortlichen einzutragen und dem Heimwart frühzeitig mitzuteilen.
  2. In allen Räumen des TV-Heims gilt ein absolutes Rauchverbot.
  3. Die Veranstalter haften für entstandene Schäden. Bei Jugendlichen haften deren Eltern bzw. die Aufsichtspersonen.
  4. Beim Verlassen des TV-Heims sind Fenster und Türen zu schließen.
  5. eder Benutzer der vereinseigenen Räumlichkeiten ist für die Reinigung der Räume bis spätestens 12 Uhr am Folgetag zuständig. Falls die Räumlichkeiten am Folgetag morgens laut Trainings- bzw. Terminplan genutzt werden, ist die Reinigung direkt nach Beendigung der Veranstaltung vorzunehmen.
  6. Getränke werden nach Treu und Glauben mit dem Heimwart abgerechnet. Es ist nicht gestattet andere Getränke als die offiziell Auszuschenkenden anzubieten.
  7. Beschädigungen sind dem Heimwart zu melden. Zerbrochenes Geschirr ist mit Bargeld zu ersetzen.
  8. Behördlich ausgewiesene Fluchtwege sind entsprechend den Vorschriften unverschlossen zu halten. Dazu gehören die Fenster der Gymnastikhalle und der hintere Ausgang des Geschäftszimmers.
  9. Die Verschlussventile der Radiatoren in der Gymnastikhalle und im Geschäftszimmer bleiben immer geöffnet. Die Raumtemperatur wird über die Thermostate geregelt.
  10. Nach ausdrücklicher Genehmigung durch den geschäftsführenden Vorstand kann das TV-Heim für private Feiern angemietet werden. Der Vorstand behält sich vor, die Freigabe für eine private Veranstaltung ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
    10.1. Private Feiern werden nur für Tage genehmigt, an denen kein Sportbetrieb durch den TV stattfindet und die Räume nach dem Training benötigt werden.
    10.2. Für private Feiern ist eine Nutzungsgebühr von 50,00 EUR zu entrichten.
    10.3. Private Feiern sind an den Getränkeverkauf des TV 1908 Aßlar gebunden.
    10.4. Die Räumlichkeiten sind in aufgeräumten und geputzten Zustand unmittelbar nach Beendigung der Feier zu verlassen.
    10.5. Der Anmieter haftet für alle entstandenen Schäden. Bei Anmietung wird eine Kaution von 50,00 EUR hinterlegt, die am Tag nach der Feier nach der Freigabe durch ein Vorstandsmitglied zurückerstattet wird.

Der Vorstand

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